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Kreuz Hl. Dreifaltigkeit in Güglingen

Kirchengemeinderat

Der Kirchengemeinderat leitet zusammen mit dem Pfarrer die Kirchengemeinde. Seine Mitglieder werden für fünf Jahre als Vertreter:innen der Kirchengemeinde gewählt. Sie haben das Beratungs- und Beschlussrecht in allen wesentlichen Angelegenheiten, die das Leben der Kirchengemeinde betreffen.

Die gewählte Vorsitzende bildet mit dem Pfarrer die Doppelspitze der Gemeinde.

Zum Gremium und zu den Untergremien gehören beratend die weiteren pastoralen Mitarbeiter:innen der Kirchengemeinde sowie der Kirchenpfleger.

Der Kirchengemeinderat fördert die vielfältigen Begabungen in der Kirchengemeinde und unterstützt das Engagement ihrer Gruppen. Er kann Aufgaben und Verantwortungen an Sachausschüsse delegieren und fördert Kontakte zwischen der Kirchengemeinde und (nicht)kirchlichen Einrichtungen, sie sich im sozialen Raum der Kirchengemeinde befinden.

Die Sitzungen des Kirchengemeinderates sind öffentlich.

Mitglieder in der Amtszeit 2025 – 2030

Anneli Aichinger
Eberhard Binder
Stefanie Danner
Dr. Benedikt Haas-Deppe
Schriftführer und Stv. Gewählter Vorsitzender
Petra Hermann
Jürgen Hermle
Isabell Hoffart
Luca Klöver
Pascal Kobia
Boris Matzke
Birgit Pfanzler
Linda Pierin
Dr. Ferdinand Reif
Sophie Rieger
Fabian Schrack
Emanuel Schucker-Tauch
Andreas Sünder
Ulrike Vogt-Wager
Pia Winkler
Gewählte Vorsitzende

© 

Featured image: Katharina Gebauer/wunderlichundweigand

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