Der Kirchengemeinderat leitet zusammen mit dem Pfarrer die Kirchengemeinde. Seine Mitglieder werden für fünf Jahre als Vertreter:innen der Kirchengemeinde gewählt. Sie haben das Beratungs- und Beschlussrecht in allen wesentlichen Angelegenheiten, die das Leben der Kirchengemeinde betreffen.
Die gewählte Vorsitzende bildet mit dem Pfarrer die Doppelspitze der Gemeinde.
Zum Gremium und zu den Untergremien gehören beratend die weiteren pastoralen Mitarbeiter:innen der Kirchengemeinde sowie die Kirchenpflegerin.
Der Kirchengemeinderat fördert die vielfältigen Begabungen in der Kirchengemeinde und unterstützt das Engagement ihrer Gruppen. Er kann Aufgaben und Verantwortungen an Sachausschüsse delegieren und fördert Kontakte zwischen der Kirchengemeinde und (nicht)kirchlichen Einrichtungen, sie sich im sozialen Raum der Kirchengemeinde befinden.
Die Sitzungen des Kirchengemeinderates sind öffentlich.